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Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung für Rentner 09.09.2010
Kategorien: Kranken- und Pflegeversicherung | Kommentare: 2Wenn Sie als Rentnerin beziehungsweise Rentner nicht krankenversicherungspflichtig, sondern
– freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder
– bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind,
können Sie auf Antrag vom Rentenversicherungsträger zu Ihren Aufwendungen für die Krankenversicherung einen Zuschuss erhalten. Für den Beginn des Zuschusses ist allerdings der Zeitpunkt der Antragstellung wichtig. Es empfiehlt sich daher, den Zuschuss gleich bei der Rentenantragstellung zu beantragen.
Höhe des Zuschusses
Der Zuschuss zur freiwilligen oder privaten Krankenversicherung wird in Höhe des halben Betrages geleistet, der sich nach Anwendung des um 0,9 Beitragssatzpunkte geminderten allgemeinen Beitragssatzes in Höhe von zz. 14,9 Prozent auf den Zahlbetrag der Rente ergibt. Der Zuschuss beträgt demnach zz. rechnerisch 7,0 Prozent der Rente.
Sind Sie privat krankenversichert, wird der Zuschuss gegebenenfalls auf die Hälfte der tatsächlichen Aufwendungen zur privaten Krankenversicherung begrenzt.
Beziehen Sie mehrere Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rente wegen Alters und Hinterbliebenenrente, wird der Zuschuss aus der Summe dieser Renten berechnet.
Unser Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig vor Beantragung Ihrer gesetzlichen Altersrente, versäumen Sie nicht die Antragstellung auf Beitragszuschuss zu Ihrer Krankenversicherung.
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