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Winterreifenpflicht und KFZ-Versicherung 07.12.2010

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Der Bundesrat hat am 26.11.2010 der Änderung der Straßenverkehrsordnung und damit der Winterreifenpflicht zugestimmt. Demnach können Fahrer , die bei Glatteis, Schneeglätte etc. mit Sommerreifen unterwegs sind, mit Bußgeld und sogar  einem Punkt beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg bestraft werden. Seitens der Versicherungen sind keine Sanktionen gegen den Fahrzeughalter zu erwarten. In der Haftpflichtversicherung erfolgt die Übernahme des Schaden, auch wenn der Fahrer mit Sommerreifen fährt. In der Vollkaskoversicherung kann es möglicherweise zur Leistungskürzung kommen, wenn der Fahrer hätte erkennen müssen, dass Sommerreifen angesichts der Straßenverhältnisse ungeeignet sind.

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