16.01.2013

Ganz wichtig sind die Unfallversicherung und die Privathaftpflichtversicherung, denn damit sind bei einem Unfall auf der Piste sowohl die eigenen Körperschäden als auch die Ansprüche Dritter abgesichert. Die Unfallversicherung gilt üblicherweise weltweit, rund um die Uhr und schützt die versicherte Person bei dauernder Invalidität durch Unfall. Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld und Bergungskosten können mitversichert werden. Wenn es auf der Skipiste oder in der Loipe zu Unfällen mit Beteiligung Dritter kommt, ist die Privathaftpflichtversicherung von höchster Bedeutung, denn diese prüft die Haftung, reguliert berechtigte Ansprüche oder wehrt unberechtigte Ansprüche ab. Diese Ansprüche können von Bergungs- und Behandlungskosten über lebenslange Renten bei dauerhaften Körperschäden bis zu Hinterbliebenenrenten reichen und sind für den Einzelnen der Höhe nach nicht vorhersehbar. Deshalb sollten die Versicherungssummen nicht zu gering bemessen sein. Wir empfehlen mindestens 10 MIO EUR für Personenschäden. Eine marktübliche Privathaftpflichtversicherung gilt sowohl im In- als auch im Ausland. Viele beliebte Wintersportorte befinden jenseits der deutschen Grenzen und deshalb muss auch an die Auslandsreise-Krankenversicherung gedacht werden. Diese regelt die Kostenübernahme für die notwendige ärztliche Behandlung im Ausland und den ggf. notwendigen Krankenrücktransport.