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Warum braucht man eine Rechtsschutzversicherung? 21.12.2010

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Die Praxis zeigt, dass Rechtstreitigkeiten  - insbesondere auf dem Gebiet des Arbeitsrechts sowie im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen – stetig zunehmen. Man sollte wissen, dass in einem Kündigungsschutzprozess in der ersten Instanz keine der Parteien Anspruch auf Kostenerstattung hat. Der Grundsatz „Wer verliert, trägt die Kosten“ ist hier außer Kraft gesetzt. In diesem Fall tritt die Rechtsschutzversicherung ein und verschafft so dem Arbeitnehmer auch ein wenig mehr Chancengleichheit.

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