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Versicherer fragen Steuer-Identifikationsnummer ab 30.09.2010

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Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Beiträge zu Riester- und Rüruprenten sind zu bestimmten Prozentsätzen als Sonderausgaben im Sinne des § 10 EStG im Rahmen der Einkommenssteuererklärung von der Steuer absetzbar. Dies gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2010 nur noch dann, wenn die Anbieter des Versicherungsschutzes die gezahlten Beiträge an die Finanzverwaltung übermitteln. Diese elektronische Beitragsübermittlung muss unter Angabe der Steuer-Identifikationsnummer erfolgen. Aus diesem Grund fangen die Versicherungsunternehmen an, bei allen Versicherten die Identifikationsnummern abzufragen. Wird die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer verweigert, können keine Sonderausgaben geltend gemacht werden.

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