Vergütung

Traditionell erhält der Versicherungsmakler – so auch wir – für den Abschluss und die Betreuung von Versicherungsverträgen eine Courtage von den Versicherungsgesellschaften. Die Courtagen sind fest kalkulierter Bestandteil des Versicherungsbeitrages und insofern auch von deren Höhe abhängig. Ihnen als Kunde oder Mandat entstehen für unsere Leistungen insofern keine Mehrkosten.

Im Bereich der Lebens- und Krankenversicherungen erfolgt die Hauptberatungsleistung bei Abschluss der Versicherung. Wir erhalten demzufolge eine Abschlusscourtage, die sich bei Lebensversicherungen nach der Beitragssumme über die gesamte Laufzeit (ca. 3 % bis 4,5 %) und bei Krankenversicherungen nach dem Monatsbeitrag (bis 8 Monatsbeiträge) richtet. Die Betreuungscourtage liegt hier jeweils bei 0-2 % des laufenden Beitrages.

Im Bereich der Sachversicherungen verteilt sich die Beratungs- und Betreuungsleistung ziemlich gleichmäßig über die gesamte Vertragslaufzeit. Somit erhalten wir hier eine laufende Courtage von bis zu 25 % (bzw. bis zu 11 % bei KFZ-Versicherungen) des Beitrages ohne Versicherungssteuer, solange wir den Vertrag betreuen.

Wir sind uns des objektiven Konfliktes bewusst, den diese Form der Vergütung mit sich bringt.
Allerdings können wir mit voller Überzeugung sagen, dass wir unsere wirtschaftlichen Interessen hintenan stellen, wenn es um Ihre Versicherungen geht. Es ist unser wichtigstes Anliegen, Ihre Versicherungskosten so niedrig wie möglich zu halten. Nur ein Mandant, der vom Nutzen unserer Arbeit überzeugt ist, sichert dauerhaft unseren Erfolg.

In Fällen, wo wir keine oder eine lediglich geringe Courtage erhalten, vereinbaren wir mit Ihnen ein Honorar.

Ebenso behalten wir uns vor, Ihnen bei durch unsere Tätigkeit erzielten deutlichen Beitragsersparnissen ein Erfolgshonorar zu berechnen (je nach Aufwand zw. 20 % und 33,34 % der Erstjahresersparnis).

Einige – über die reine Versicherungsvermittlung und -betreuung hinausgehende – Dienstleistungen erbringen wir gegen Honorar, was Sie im Einzelnen unseren Leistungsdarstellungen entnehmen können.