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Unternehmer sollten beim Vergleich von Betriebshaftpflichtversicherungen genau hinsehen 03.06.2010

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Wenn Sie als Unternehmer für einen Auftrag eine Deckungssumme in der Betriebshaftpflichtversicherung von 5 Mio € pauschal für Personen- und Sachschäden nachweisen müssen, sollten Sie genauer hinsehen. Oft steht in der Police eine Versicherungssumme von 5.000.000 € für Personen- und Sachschäden, höchstens jedoch 2.000.000 € je geschädigte Person. Im Ergebnis verstoßen Sie nicht nur gegen vertragliche Verpflichtungen, sondern tragen auch das finanzielle Risko selbst, wenn ein Personenschaden teurer wird.

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