26.07.2012

Der Diebstahl eines oder beider Autokennzeichen ist nicht nur ärgerlich und mit vielen Behördengängen verbunden, sondern birgt auch die Gefahr des Missbrauchs der entwendeten Kennzeichen für eine Straftat. Deshalb muss man den Diebstahl umgehend bei der Polizei anzeigen. Dort erhält man auch die Bescheinigung, die man bei der Zulassungstelle benötigt, um ein neues Kenzeichen zu erhalten. Wichtig: Informieren Sie auch Ihre KFZ-Versicherung, damit bei einem Unfall mit dem entwendeten Kennzeichen nicht Ihre Versicherung belastet wird. Ein Teilkaskoschaden liegt zwar vor, aber in den meisten Fällen gilt eine Selbstbeteiligung von 150 EUR, sodass eine Erstattung entfällt. Gegen Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 sowie des TÜV-Berichtes und ggf. des zweiten nicht entwendeten Kennzeichen erhält man dann neue Kennzeichen. Eine Versicherungsbestätigung (eVB) von Ihrer Versicherung müssen Sie in diesem Fall aber nicht vorlegen, denn die KFZ-Versicherung läuft weiter.