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Tipp Ihres Versicherungsmaklers aus Rostock: Gegen Mietverlust richtig versichern 22.07.2010
Kategorien: Gewerbegebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung | Kommentare: 0Für Vermieter ist es von besonderem Interesse, dass die Gebäudeversicherung im Falle eines Sachschadens nicht nur die Kosten für die Instandsetzung des Gebäudes übernimmt sondern auch den sich eventuell ergebenden Mietverlust.
Sind Wohn- oder Gewerberäume nach einem Schaden vorübergehend nicht nutzbar, macht der Mieter von seinem Recht auf Mietkürzung Gebrauch.
Der Vermieter kann sich hiergegen im Rahmen der Gebäudeversicherung absichern. Oftmals beinhalten aktuelle Versicherungskonzepte diesen Schutz in der Regel bei reinen Wohn- oder Gewerbeobjekten, was der Gebäudeeigentümer aber in jedem Fall prüfen sollte. Komplizierter wird´s bei Wohnhäusern mit teilweise gewerblicher Nutzung. Hier ist unbedingt darauf zu achten, dass auch der gewerbliche Mietverlust in ausreichender Höhe mitversichert ist.