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Steuervorteil bei Kapitalauszahlung mit 60 nur noch für Vertragsschlüsse bis 31.12.2011 23.02.2011

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Noch für alle bis zum 31.12.2011 abgeschlossenen privaten Rentenversicherungen gilt das so genannte Halbeinkünfteverfahren. Wird demnach die Versicherungsleistung nach Vollendung des 60. Lebensjahres des Steuerpflichtigen und nach Ablauf von zwölf Jahren seit dem Vertragsabschluss ausgezahlt, ist die nur die Hälfte der Erträge als Einkünfte anzusetzen. Für Lebensversicherungsverträge, die ab dem 01.01.2012 geschlossen werden, muss der Kunde hingegen bei Auszahlung der Kapitalleistung mindestens 62 Jahre alt sein, um die steuerlichen Vorteile nutzen zu können.

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