03.05.2012

Sportausrüstungen, die sich ständig außerhalb der Erstwohnung befinden, können im Rahmen der in der Hausratversicherung enthaltenen Außenversicherung gegen Einbruchdiebstahl mitversichert werden. Wichtig ist, dass sich die Sachen in einem verschlossenen Raum / Gebäude befinden. Dazu gehört beispielsweise der Reitsattel in der abgeschlossenen Sattelkammer des Reiterhofes oder die Golftasche, die im Golfclub immer verschlossen in einem Spind aufbewahrt wird. Viele Versicherer bieten die Möglichkeit, Fahrräder und Sportgeräte mit einem Sublimit mitzuversichern, d.h. mit einer festen Summe oder einem prozentualen Anteil der Hausratsumme.