10.10.2012

Ab sofort gibt es den ersten speziellen Rechtsschutz für private Internetnutzer in Deutschland. Der Versicherungsschutz geht über  Streitigkeiten um Onlineeinkäufe oder Schadensersatz bei Missbrauch persönlicher Daten wie der Kreditkartennummer hinaus und  umfasst auch einen „Rufretter“-Service. Bei Beleidigungen im Internet helfen die meisten Rechtsschutzpolicen nicht weiter. Die neue Police dagegen zahlt auch bei Cybermobbing und Beleidigungen. Kunden können über die Versicherung auf Anwälte zurückgreifen, die prüfen, ob es sich um eine Rufschädigung oder um eine freie Meinungsäußerung handelt. Ein Dienstleister kümmert sich darum, dass Verleumdungen und Rufschädigungen aus dem Netz genommen werden. Wenn Blogger oder Nutzer von Internetforen selbst wegen Beleidigung angezeigt werden, gewährt der Versicherer einen Strafrechtsschutz – allerdings nur, wenn es um rein private Aussagen geht.