17
Schäden durch Tauwasser 17.01.2011
Kategorien: Betriebliche Versicherungen, Gewerbegebäudeversicherung, Hausratversicherung, Sachinhaltsversicherung, Wohngebäudeversicherung | Kommentare: 0Tauwasserschäden sind sowohl in der Gebäude- als auch in der Hausratversicherung üblicherweise nicht versichert. Diese Versicherungen bieten standardmäßig nur Versicherungsschutz für Schäden durch Feuer, Leitungswasser und Sturm/ Hagel sowie Einbruchdiebstahl in der Hausratversicherung. Selbst die Mitversicherung von Elementarschäden ist nicht ausreichend, denn auch hier zählt das Eindringen von Regen- oder Schmelzwasser nicht zu den versicherten Gefahren. In Einzelfällen, kann man prüfen, ob durch Schneedruck eine Dachbeschädigung eingetreten ist und dadurch das Wasser eingedrungen ist. Wirkliche Abhilfe schafft nur eine sog. Allgefahrenversicherung, die Versicherungsschutz gegen unbenannte Gefahren bietet und auch Tauwasserschäden mitversichert.