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Riesterfondssparpläne für vermögenswirksame Leistungen 21.06.2010

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Nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) zertifizierte Fondssparpläne (Riesterfondssparpläne) können grundsätzlich für vermögenswirksame Leistungen des Arbeitgebers eingesetzt werden, wenn die Verträge den entsprechenden Anforderungen des Gesetzgebers entsprechen (Sperrfrist, Mindestanlagedauer). Diese Leistungen können dann auch nach dem Vermögensbildungsgesetz mit der Arbeitnehmersparzulage gefördert werden. Eine gleichzeitige Riesterförderung für diese Beiträge scheidet allerdings aus, weil keine Personenidentität zwischen Beitragszahler (hier der Arbeitgeber) und förderberechtigter Person (hier der Arbeitnehmer) besteht. Dieser Ausschluss ist auch direkt im Einkommenssteuergesetz festgeschrieben (§ 82 Abs. 4 Nr. 1 EStG).

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