10.06.2016

Für Geschäftsführer, Vorstände; Beiräte und andere leitende angestellte in Unternehmen (auch Vereine, Genossenschaften etc.) ist der normale Arbeitsrechtsschutz für Arbeitnehmer nicht ausreichend. Anders als bei Arbeitern oder Angestellten werden arbeitsrechtliche Streitigkeiten nicht vor dem Arbeitsgericht sondern vor Zivilgerichten ausgetragen. Die Streitwerte liegen deutlich höher, denn sie richten sich nach den vereinbarten Bezügen, Versorgungsansprüchen oder Abfindungen im Falle einer Kündigung. Bei Abschluss einer privaten Rechtsschutzversicherung für diesen Personenkreis ist darauf zu achten, dass Rechtsstreitigkeiten aus dem Anstellungsvertrag gesondert versichert werden müssen. Hierfür gibt es spezielle Produkte wie den Anstellungsvertrags- oder Manager-Rechtsschutz.