22.02.2013

Spätestens seit dem 01. Januar 2010 müssen alle Wohnungen in Mecklenburg-Vorpommern mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Nach der Landesbauverordnung müssen Schlafzimmer, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, mit entsprechenden Rauchwarnmeldern ausgerüstet sein. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Verantwortlich ist der jeweilige Besitzer der Wohnung. Bei Mietwohnungen ist dies grundsätzlich zunächst der Mieter. Bei Verstößen gegen diese Pflicht kann die Versicherung im Schadenfall die Versicherungsleistung kürzen, wenn das Fehelen des Rauchwarnmelders nachweislich zu einer Vergrößerung des Schadens geführt hat. Dies betrifft in erster Linie die Hausratversicherung und die Gebäudeversicherung.