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Was passiert mit der Gebäudeversicherung beim Hauskauf? 20.06.2011
Kategorien: Gewerbegebäudeversicherung, Wohngebäudeversicherung | Kommentare: 0Beim Kauf einer Immobilie geht die Gebäudeversicherung auf den Erwerber über. Dies ist im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) §§ 95-97 geregelt. Der Erwerber tritt ab Tag der Grundbucheintragung mit allen Rechten und Pflichten in den bestehenden Vertrag ein. In der laufenden Versicherungsperiode haften der Verkäufer und der Erwerber gesamtschuldnerisch für den Beitrag (§ 95 Abs. 2). Der Erwerber ist berechtigt, die Versicherung bis einen Monat nach Erwerb (Eigentumsübergang = Umschreibung im Grundbuch) oder innerhalb eines Monats ab Kenntnis von der Versicherung entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode zu kündigen (§ 96 Abs. 2 VVG).