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Neuerungen bei der Riesterrente ab 2012 30.06.2011

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Neben der bekannten Anhebung der Altersgrenze für den frühestmöglichen Rentenbeginn auf das vollendete 62. Lebensjahr bei ab 2012 abgeschlossenen Verträgen ändert sich zum Jahreswechsel noch etwas. Bis dato haben mittelbar förderberechtigte Riestersparer ohne eigene Beitragszahlung von der Zulage profitiert, wenn der Ehegatte seinen Mindesteigenbeitrag gezahlt hat. Nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll sich das zum Jahreswechsel ändern. Ab dem 1. Januar 2012 soll die mittelbare Förderberechtigung nur noch dann bestehen, wenn der mittelbar förderberechtigte Riestersparer mindestens 60 € im Jahr, den so genannten Sockelbeitrag, in seinen Vertrag einzahlt. Und zum 01.01.2012 steigt der maximal mögliche Sonderausgabenabzug auf 2.160 € pro Jahr für Paare, von denen einer unmittelbar und einer mittelbar förderfähig ist.

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