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Krankenversicherung für Polizeianwärter mit Beihilfe ohne Gesundheitsprüfung 19.07.2011
Kategorien: Kranken- und Pflegeversicherung | Kommentare: 0Da an die Diensttauglichkeit der Polizeianwärter heutzutage schon höchste Anforderungen gestellt werden, hat sich ein Spezialversicherer entschlossen, in diesem Jahr erstmalig auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen beim Abschluss einer beihilfekonformen Krankenversicherung zu verzichten. Aber es man muss schnell gehandelt werden. Das Angebot gilt nur, wenn der Beihilfeberechtigte innerhalb von drei Monate nach Ausbildungsbeginn den Antrag gestellt hat.