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Kinder in der privaten Krankenversicherung – GMFS Versicherungsmakler in Rostock hilft 24.08.2010

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Neugeborene sind von Geburt an ohne Gesundheitsprüfung in der privaten Krankenversicherung eines Elternteils mitversichert, wenn diese das Kind fristgerecht anmelden. Im Regelfall beträgt diese Frist 2 Monate. Dabei darf der Versicherungsumfang nicht besser sein, als der der versicherten Eltern. Bei dem meisten Versicherungsunternehmen spielt dabei die Höhe der Selbstbeteiligung keine Rolle. Wenn beide Eltern privat versichert sind, können sich die Eltern entscheiden, bei welchem Unternehmen sie Ihr Kind anmelden. Vergleichen Sie die angebotenen Tarife und nutzen dabei das Fachwissen eines qualifizierten Versicherungsmaklers.

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