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KFZ-Schäden durch Streugut 03.01.2011

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Gerade im Winter entstehen schnell kleine Schäden an der Frontscheibe oder am Autolack durch Streugut. Aber nur sehr selten können Dritte dafür haftbar gemacht werden. Es könnte eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen. Dafür muss es jedoch gelingen nachzuweisen, dass  z.B. der Winterdienst einer Kommune nicht richtig gearbeitet hat oder ein Streufahrzeug einen Splitthaufen verloren hat.  Gelingt dies nicht, können Autofahrer Lack- oder Glasschäden über ihre KFZ-Versicherung abwickeln. Glasbruchschäden sind in der Teilkaskoversicherung mitversichert, bei Lackschäden tritt die Vollkaskoversicherung ein. Vor Inanspruchnahme der Vollkaskoversicherung ist allerdings ratsam zu klären, ob der finanzielle Verlust durch Beitragsrückstufung und Selbstbeteiligung nicht höher ist als die schadenbedingten Reparaturkosten.

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