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Kein Rechtsschutz mehr für Studienplatzklagen 09.03.2011

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Immer mehr Versicherungsgesellschaften streichen den Versicherungsschutz für Studienplatzklagen, der bisher im Rahmen des Verwaltungs-Rechtsschutzes gewährt wurde. Hintergrund ist  der in diesem und den folgenden  Jahren zu erwartende besonders große Ansturm auf die Studienplätze. Hier wirken sich die die doppelten Abiturjahrgänge in einigen Bundesländern und der Wegfall der Wehrpflicht aus. Diese Einschränkung gilt nur für den Neuabschluss von Verträgen. Wer einen Rechtsschutzvertrag hat, der diese Leistung umfasst, kann sich im Bedarfsfall an seinen Versicherer wenden.

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