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Kann ich die Gebäudeversicherung kündigen, wenn ich ein Haus erbe? 28.06.2011
Kategorien: Wohngebäudeversicherung | Kommentare: 0Nein! Das Sonderkündigungsrecht gemäß § 96 Abs. 2 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) setzt die Veräußerung des Gebäudes voraus. Ein Erbe wird hingegen Rechtsnachfolger des bisherigen Gebäudeeigentümers nach den Bestimmungen § 1922 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Deshalb steht ihm das Sonderkündigungsrecht aus § 96 Abs. 2 VVG nicht zu. Er übernimmt alle Rechte und Pflichten eines Versicherungsvertrages und kann den Vertrag ggf. zum Ablauf kündigen.