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Was ist Mediation in der Rechtsschutzversicherung? 25.01.2011
Kategorien: Rechtsschutzversicherung | Kommentare: 0Immer mehr Versicherungsgesellschaften bieten im Bereich der privaten und zunehmend auch betrieblichen Rechtsschutzversicherung die Kostenübernahme für Mediationsverfahren an. Mediation ist ein strukturiertes freiwilliges Verfahren zur konstruktiven Beilegung oder Vermeidung eines Konfliktes. Die Konfliktparteien wollen mit Unterstützung einer dritten allparteilichen Person (dem Mediator) zu einer gemeinsamen Vereinbarung gelangen, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht. Dabei steht nicht unbedingt die Kostenersparnis im Vordergrund, sondern vor allem die Berücksichtigung persönlicher Interessen der Konfliktparteien, was bei außergerichtlicher Streitschlichtung besser möglich ist. Mediatoren sind in der Regel Rechtsanwälte, die sich dafür speziell qualifiziert haben.