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Was ist eine Rürup-Rente? 24.05.2011
Kategorien: Altersvorsorge | Kommentare: 0Eine Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, ist eine steuerlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge. Diese Verträge gehören zur so gennanten ersten Schicht der Altersversorgung in Deutschland. Gefördert wird die Beitragszahlung über den Sonderausgabenabzug nach § 10 des Einkommenssteuergesetzes. Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug ist, dass der Vertrag nach dem Altervorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz – AltZertG – zertifiziert wurde. Es können ausschließlich Verträge als Rürup-Rente anerkannt werden, deren Laufzeit nach dem 31.12.2004 begann. Diese Basisrenten dienen in erster Linie dem Aufbau einer eigenen kapitalgedeckten Altersversorgung. Aus diesem Grund darf über das in dem Vertrag angesparte Kapital auch in keiner Weise verfügt werden. Der vorhandene Wert des Vertrages darf ausschließlich in Form einer lebenslangen Leibrente und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden (Ausnahme Berufsunfähigkeit und Waisenrentenabsicherung). Bei Vertragsschluss ab 2012 darf die Rentenzahlung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr erfolgen. Die Renten aus einer Rürup-Rente stellen steuerpflichtige Einnahmen dar.