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Was ist eigentlich Sturm? 18.08.2010
Kategorien: Gewerbegebäudeversicherung, Hausratversicherung, Sonst. betriebliche Versicherungen, Wohngebäudeversicherung | Kommentare: 0In vielen Arten von Versicherungsverträgen sind Schäden durch Sturm versichert. Beispielhaft seien hier die Hausratversicherung, die Geschäftsinhaltsversicherung und die Wohngebäudeversicherung genannt. Doch nicht jeder schadenverursachende Windhauch ist gleich ein Sturm. Nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und in den meisten Versicherungsbedingungen wird Sturm als wetterbedingte Luftbewegung der Windstärke 8 bezeichnet. Das heißt, dass die Luft sich mindestens mit einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Kilometern pro Stunde bewegen muss. Schäden werden dann als Sturmschäden deklariert, wenn der Sturm unmittelbar auf die versicherte Sache einwirkt und diese beschädigt (dies ist eher selten der Fall), oder wenn vom Sturm erfasste Gegenständen das versicherte Gut beschädigen. Jedoch sind nicht alle Folgen nach einem Sturmschaden versichert. Zusatzversicherungen für Glas und Ausschlüsse in den Verträgen sind zu beachten.