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Ihr Versicherungsmakler in Rostock rät: Nutzen Sie die neue Betriebliche Unfallversicherung 10.09.2010
Kategorien: Allgemein, Sonst. betriebliche Versicherungen, Unfallversicherung | Kommentare: 0Seit dem 28.10.2009 sind Beiträge des Arbeitgebers für Gruppenunfallversicherungen für seine Arbeitnehmer immer steuerfrei, wenn dem Arbeitnehmer kein Direktanspruch gewährt wird. Steuer- und Sozialversicherungspflicht (auf die Beiträge) treten erst im Leistungsfall ein.
Wenn der Arbeitgeber jedoch einen Direktanspruch für die Arbeitnehmer gewährt, sind die Beiträge steuerpflichtig. Sie können aber mit 20% pauschal durch den Arbeitgeber abgefunden werden. In diesem Fall gelten jedoch Höchstgrenzen: Im Durchschnitt dürfen dann für einen „Rund-um-die-Uhr-Schutz“ nicht mehr als 77,50 € pro Mitarbeiter und Jahr ausgegeben werden. Die Leistungen bleiben dann wie in der privaten Unfallversicherung immer steuerfrei.