26.09.2013

Immer mehr Bundesländer schreiben eine Pflichtversicherung für Hundehalter vor. In Hamburg, Niedersachsen, Berlin und Sachsen-Anhalt ist dies bereits der Fall und andere Bundesländer werden folgen.
Oft hören wir von unseren Kunden den Satz: „Mein Hund tut doch keinem etwas.“ Doch ein Hund ist auch nur ein Tier und kann unberechenbar sein.
Beim gewohnten Spaziergang begrüßt Sie ein alter Bekannter überschwänglich und der Hund folgt seinem Beschützerinstinkt und geht auf Ihren Bekannten los.
Gerade Personenschäden können teuer werden: Arztkosten, Verdienstausfall aufgrund folgender Krankschreibung etc. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch haftet der Hundehalter für alle Schäden, die der Hund anrichtet, in voller Höhe.