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Haftpflichtrisiko freier Journalisten 24.01.2011

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Zahlreiche freiberuflich tätige Journalisten arbeiten ohne beruflichen Haftpflichtschutz, da sie glauben, dass ihre private Haftpflichtversicherung ausreichend ist und verursachte Personen- und Sachschäden deckt. Das ist ein Irrglaube, denn die private Haftpflicht-Versicherung kommt für Schadenersatzansprüche, die den beruflichen Bereich betreffen, nicht auf. Notwendig ist eine Berufs-Haftpflichtversicherung als Basisschutz. Diese bietet Schutz gegen Schadenersatzansprüche Dritter bei verursachten Personen- und Sachschäden und daraus resultierende Vermögensschäden (Geld) wie z.B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall u. a. Doch Achtung: Reine Vermögensschäden (Geld), wie bei Verletzungen von Urheberrechten, Persönlichkeits- und Wettbewerbsrechten und anderen reinen Vermögensschäden, werden von der Berufs-Haftpflichtversicherung nicht erfasst. Hier bietet die Versicherungswirtschaft Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen an. Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung deckt das eigentliche journalistische Risiko ab und ergänzt die Berufshaftpflicht-Versicherung, damit Sie umfassend abgesichert sind.

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