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GMFS Versicherungsmakler in Rostock weist auf den Ausschluss “Kraftfahrzeuge” in der Privathaftpflichtversicherung hin 18.11.2010
Kategorien: Haftpflichtversicherung, Kfz-Versicherung | Kommentare: 0Im Rahmen der Privathaftpflichtversicherung besteht kein Versicherungsschutz für Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs entstehen. Hierfür gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen. Achtung: Dieser Ausschluss gilt in der Privathaftpflichtversicherung nur dann, wenn der Schadenverursacher Eigentümer, Fahrer, berechtigter Fahrer, Halter oder Besitzer des Fahrzeugs ist. Ist der Schadenverursacher keine der oben genannten Personen, z.B. ein Beifahrer öffnet die Autotür und ein Radfahrer kommt dadurch zu Fall, so ist dieser Schaden über die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers gedeckt.