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GMFS Versicherungsmakler in Rostock rät: Fahrzeugschein nicht im Auto lassen! 30.03.2011

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Wer den Fahrzeugschein in seinem Pkw lässt, nimmt unbewusst eine „nachträgliche Gefahrerhöhung“ im Sinne des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) vor. Gefahrerhöhungen nach Vertragsabschluss dürfen jedoch ohne Zustimmung der Versicherungsgesellschaft nicht vorgenommen werden. Bei Nichtanzeige kann der Versicherer den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Aus diesem Grund kann es bei Diebstahl des Fahrzeuges so zusätzlich zum Verlust des Versicherungsschutzes kommen. In der Praxis entscheiden die Gerichte oft zugunsten der Versicherungsgesellschaft, da bei Diebstahl des Fahrzeuges die endgültige Entwendung des Fahrzeuges vereinfacht würde.

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