15
GMFS Versicherungsmakler in Rostock informiert: Streit um Wildschaden 15.12.2010
Kategorien: Kfz-Versicherung | Kommentar: 1Kommt es in Folge einer Kollision mit einem Eichhörnchen zu einem Fahrzeugschaden, so ist ein Teilkaskoversicherer in der Regel nicht zur Leistung verpflichtet. Das hat das Landgericht Coburg mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil vom 29. Juni 2010 entschieden (Az.: 23 O 256/09). Ist nichts Anderes vereinbart, so besteht im Rahmen einer Teilkaskoversicherung Versicherungsschutz beim Zusammenstoß des in Fahrt befindlichen Fahrzeugs mit Haarwild im Sinne von § 2 Absatz 1 Nummer 1 BJagdG (Bundesjagdgesetz). Versichert sind außerdem Zusammenstöße mit einem Bär, Marderhund, Waschbär und mit einem Wolf, so das Gericht. Solche Streitigkeiten können vermieden werden, wenn ein Teilkaskotarif gewählt wird, bei dem Zusammenstöße mit Tieren aller Art versichert sind („erweiterte Wildschadenklausel“).
Hebraeisch (Biblisch-hebraeische Unterrichtsgrammatik) Krause, Martin ? De Gruyter…
Hey ein sehr schöner Blog! Ich werde Bookmarken Ihren Blog und ihren Feed abonieren…