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GMFS Versicherungsmakler in Rostock empfiehlt: Auslandsschadenschutz in der Kfz-Versicherung 12.11.2010
Kategorien: Kfz-Versicherung | Kommentare: 0Wer im Ausland unverschuldet in einen Kfz-Unfall verwickelt wird, muss sich auch mit der ausländischen Versicherung des Unfallverursachers auseinandersetzen. Bei unklaren Unfallhergängen kann es durch die erschwerte Kommunikation sehr lange dauern bis die ausländische Haftpflichtversicherung leistet. Außerdem sind die Erstattungsgrenzen in manchen Ländern nicht so hoch wie in Deutschland. Für so einem Fall gibt es die Möglichkeit zusätzlich den sogenannten Auslandsschadenschutz einzuschließen. Für einen Mehrbeitrag von ca. 30 EUR p.a. handelt die eigene Haftpflichtversicherung wie die Versicherung des Unfallgegners. Alle Kosten werden nach deutschem Recht erstattet, bevor der eigene Versicherer mit dem ausländischen in Kontakt tritt. Voraussetzung für die Leistung ist, dass der gegnerische Unfallwagen ein versicherungspflichtiges Fahrzeug ist und sich der Unfall im Geltungsbereich der jeweiligen Versicherung ereignet hat.