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GMFS Versicherungsmakler in Rostock empfiehlt: Private Unfallversicherung mit Leistungen für kosmetische Operationen 04.11.2010
Kategorien: Unfallversicherung | Kommentare: 0Oftmals wird durch einen Unfall oder die damit verbundene Operation das Gesicht oder ein anderes Körperteil des Verunfallten dauerhaft entstellt. Um Mängel des äußeren Erscheinungsbildes zu beseitigen, ist eine kosmetische Operation notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für eine solche Operation nur, wenn der Eingriff medizinisch notwendig ist. In privaten Unfallversicherungen sind kosmetische OP meist beitragsfrei mitversichert, in der Regel mit Versicherungssummen um 3.000 € bis 5.000 €, teilweise auch höher. Doch Achtung: Zahlreiche private Unfallversicherungen schließen die Kostenübernahme bei kosmetischer OP für den Zahnersatz aus. Bei Unfallfolgen im Kopf- und Gesichtbereich sind aber oftmals kosmetische OP inklusive Zahnersatz notwendig. Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur Festzuschüsse, eine hohe Eigenbeteiligung an den Kosten des Zahnersatzes droht dem Betroffenen.