06.02.2013

Die gesetzliche Schüler-Unfallversicherung gilt nur ab dem Eintritt eines Kindes in den Kindergarten bzw. die Schule und zahlt auch erst ab einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mind. 20 %. Zudem sind die Renten – trotz jährlicher Anpassung – eher gering. So erhält ein 7-15 Jahre alter Schüler bei Vollinvalidität eine monatliche Rente von nur 505,56 EUR (neue Bundesländer) bzw. 598,89 EUR (alte Bundesländer). Um ein Kind gegen Unfälle aller Art, die vorwiegend in der Freizeit  bei Sport und Spiel eintreten, zu versichern, empfiehlt sich eine private Unfallversicherung. Diese ist für Kinder jeden Alters abschließbar, leistet ab 1 % dauernder Invalidität infolge eines Unfalls und gilt weltweit, 24 Stunden am Tag. Es kann sowohl eine Kapitalzahlung bei Eintritt der Invalidität als auch eine Rentenzahlung  – wenn gewünscht mit dynamischer Anpassung – vereinbart werden. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere, wählbare Leistungsarten. Aus unserer Sicht ein sehr wichtiger Baustein zur Absicherung eines Kindes.