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Gesetzliche Schüler-Unfallversicherung 2011 20.01.2011
Kategorien: Sozialversicherung, Unfallversicherung | Kommentare: 0Die Rente aus der gesetzlichen Schüler-Unfallversicherung ist auch im Jahr 2011 nicht bedarfsdeckend. Versichert sind lediglich Unfälle im Kindergarten, in der Schule oder Hochschule sowie auf den direkten Hin- und Rückwegen. Hinzu kommt, dass die unfallbedingte Minderung der Erwerbsfähigkeit mindestens 20% betragen muss, bei geringerer Einschränkung wird nicht geleistet. So beträgt z.B. in 2011 die Rente für einen verunfallten 5-jährigen, der unfallbedingt Vollinvalide ist, monatlich nur 373 € (neuen Bundesländer). Im schlimmsten Fall ist der junge Mensch ein Leben lang ein Sozialfall und auf die öffentliche Hand angewiesen.