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Gehört der Trailer zum Boot oder zum Auto? 12.01.2011

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Als Trailer bzw. Sportbootanhänger gelten Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten. Sie sind vom Zulassungsverfahren ausgenommen, müssen aber ein amtliches Kennzeichen führen. Eine Versicherungspflicht wie für einen PKW besteht für derartige Anhänger zwar nicht, dennoch haftet der Eigentümer für Schäden, die durch ihre Benutzung entstehen. Befindet sich das Boot auf dem Trailer und ist nicht mit dem KFZ verbunden, greift für dadurch entstehende Schäden die Bootshaftpflicht. Wird der Trailer ohne Boot per Hand bewegt, werden dadurch entstehende Schäden durch die Privathaftpflicht übernommen. Ist der Trailer mit oder auch ohne Boot mit dem Auto verbunden, ist der Schaden über die KFZ Haftpflichtversicherung gedeckt. Macht sich der abgestellte Trailer ohne Boot „selbständig“ ist kein Haftpflicht-Versicherungsschutz vorhanden, es sei denn, dass eine Trailer-Haftpflichtversicherung besteht. Da der Halter für den Trailer sogar verschuldensunabhängig haftet (z.B. spielende Kinder lösen die Trailerbremse), wird der Abschluss einer separaten Trailerversicherung empfohlen.

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