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Frist für die Zertifizierung von Basisrentenverträgen verlängert 21.12.2010
Kategorien: Altersvorsorge | Kommentare: 0Ursprünglich sollten die Beiträge zu so genannten Basisrenten (Rürup-Renten) nur noch dann als Sonderausgaben im steuerlichen Sinne für das Beitragsjahr 2010 anerkannte werden, wenn die den Verträgen zu Grunde liegenden Vertragsbedingungen bis zum 31.12.2010 zertifiziert wurden. Diese Frist wurde jetzt auf Grund des großen Arbeitsaufkommens bei der Zertifizierungsstelle bis zum 30.06.2011 verlängert. Voraussetzung für die Fristverlängerung ist allerdings, dass der Anbieter des Vertrages die Zertifizierung bereits 2010 beantragt hat und dieser Antrag bis zum 01.01.2011 bei der Zertifizierungsstelle eingegangen ist. Dies geht aus einem Schreiben des Bundesministerium der Finanzen an das Bundeszentralamt für Steuern vom 25.11.2010 hervor. Seit dem 01.07.2010 ist das Bundeszentralamt für Steuern für die Zertifizierung zuständig.