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Förderung für Direktversicherungen bleibt konstant 22.09.2010

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Beiträge des Arbeitgebers aus dem ersten Dienstverhältnis an eine Direktversicherung zum Aufbau einer kapitalgedeckten betrieblichen Altersversorgung sind steuer- und sozialversicherungsfrei, soweit die Beiträge im Kalenderjahr 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung nicht übersteigen. Dies sind im aktuellen Jahr 2.640 € im Jahr oder 220 € im Monat. Die Beitragsbemessungsrenze in der allgemeinen Rentenversicherung soll nach den Planungen der Bundesregierung zum Jahreswechsel nicht steigen und in 2011 konstant bei 66.000 € verharren. Damit bleibt auch die Förderhöchstgrenze für das Jahr 2011 konstant bei 2.640 € im Jahr oder 220 € pro Monat.

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