28.04.2016

Viele haben bereits Ihren Sommerurlaub gebucht. Die Vorfreude ist groß, aber was ist, wenn der Urlaub wegen unvorhergesehener Ereignisse nicht angetreten werden kann? In diesem Fall hilft eine Reiserücktrittsversicherung. Sie sorgt dafür, dass Sie die Stornokosten nicht selber tragen müssen. Zu beachten sind jedoch die Abschlussfristen. In der Regel muss die Versicherung spätestens 30 Tage vor dem planmäßigen Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Last-Minute-Reisen ist der Vertragsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag möglich. Für Alle, die regelmäßig verreisen ist eine Jahrespolice zu empfehlen. Der Vertrag gilt für beliebig viele Reise bis zu einem vereinbarten Reisepreis. Der Vertrag verlängert sich jeweils um eine weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

Im Rahmen unserer Dienstleistung Versicherungsmanagement überwachen wir laufend die Aktualität Ihres Versicherungsschutzes für Sie – Sprechen Sie uns doch einfach an!