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EuGH entscheidet – Ab Ende 2012 nur noch Unisex-Tarife 02.03.2011

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Aktuell werden Versicherungstarife nach statistischen Eintrittswahrscheinlichkeiten kalkuliert. Dabei spielt das Geschlecht oft eine entscheidende Rolle. So leben Frauen statistisch länger – das führt zu höheren Prämien in der Rentenversicherung, aber zu niedrigeren Prämien in der Risikolebensversicherung. Hingegen verursachen Männer statistisch gesehen häufiger Verkehrsunfälle – das führt zu höheren Prämien in der Kfz-Versicherung. In dieser Vorgehensweise sieht der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine unzulässige Diskriminierung auf Grund des Geschlechts und verweist auf die EU-Gleichstellungsrichtlinie aus dem Jahr 2004. Diese Richtlinie verlangt die Gleichbehandlung im Grundsatz schon seit Dezember 2007. Bei Versicherungen gab es bisher jedoch Ausnahmen. Diese sind nach dem EuGH-Urteil nun unzulässig, da sie das Ziel der Gleichstellung unterlaufen würden. Ab spätestens 21. Dezember 2012 müssen die Versicherungsunternehmen nun Unisex-Tarife anbieten, welche geschlechtsunabhängig kalkuliert sind. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) warnt indes vor insgesamt steigenden Prämien auf Grund dieses Urteils, da der Geschlechtermix als neuer Risikofaktor in die Prämienkalkulation mit einfließen müsse. Bei den Riester-Rentenversicherungen gibt es diese Art der Kalkulation schon seit Anfang 2006.

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