02.07.2012

Der EuGH hat mit Urteil vom 16.06.2011 die Haftung für Händler verschärft. Danach muss ein Verkäufer ( Händler) im Falle einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut an den Endverbraucher auch die Kosten für den Ein- und Ausbau ersetzen. Das gilt auch dann, wenn die Kosten deutlich höher sind als der Wert der Ware. Der Verbraucher hat somit Anspruch auf die Nachlieferung eines mangelfreien Kaufobjektes sowie dessen Ein- /Ausbau. Die Händler haften verschuldensunabhängig und damit erhöht sich das Haftungspotential und Kosten Risiko deutlich. Alle Verkäufer aber auch Handwerker (z.B. Bauhandwerker), die das eine oder andere Endprodukt verkaufen, sollten unbedingt ihre Betriebshaftpflichtversicherung dahingehend prüfen, ob diese Schäden mitversichert sind. Da es sich hierbei um Vermögensschäden handelt, muss die Police erweitert werden, d.h. die sog. Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung für Ein- und Ausbaukosten eingeschlossen werden.