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D&O-Versicherung – Selbstbehalt für Vorstand in der Managerhaftpflichtversicherung 08.06.2010

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Vorstände von Aktiengesellschaften, für die deren Unternehmen eine D&O-Versicherung abgeschlossen haben, müssen im Schadenfall einen Selbstbehalt tragen. Das schreibt das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (Vorst.AG) vor, das am 5. August 2009 in Kraft getreten ist. Diese Regelung soll , als Reaktion auf die allgemeine Finanz- und Wirtschaftkrise, Anreize zu einer nachhaltigen Unternehmenssteuerung geben und damit auch verhaltenssteuernde Wirkung haben.
Für Vorstände ergibt sich dadurch ein erhebliches finanzielles Risiko, denn der Selbstbehalt muss mindestens 10% des Schadens betragen bis zu einer Mindestobergrenze von 150% der festen jährlichen Bruttovergütung.

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