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Direktversicherung – Krankenkassenbeitrag ggf. durch Rentenzahlung vermeiden 01.07.2010
Kategorien: Betriebliche Altersversorgung | Kommentare: 0Auch Kapitalauszahlungen aus Direktversicherungen unterliegen der Beitragspflicht in der GKV. Gut wer eine alternative lebenslange Rente wählen kann. Dann sind ggf. die Rentenauszahlungen sozialversicherungsfrei. Das gilt bis zu einer bestimmten Freigrenze. Fragen Sie uns.