23.12.2011

Unternehmen der Bauwirtschaft müssen heute akzeptieren, dass bei öffentlichen wie privaten Bau-Aufträgen für einen Großteil der Bauleistungen Sicherheitseinbehalte gefordert werden. Die Auftraggeber wollen sicher sein, dass der Auftrag so ausgeführt wird wie vereinbart und mögliche Gewährleistungsansprüche auch zu einem späteren Zeitpunkt noch befriedigt werden können. Der Auftraggeber behält in der Regel einen bestimmten Prozentsatz, meist 5 Prozent der Auftragssumme bzw. der Schlussrechnung als Sicherheit, ein. Alternativ kann das Bauunternehmen auch eine Bürgschaft zur Sicherstellung der vertraglichen Verpflichtungen bieten. Über 70% der benötigten Bürgschaften werden derzeit als Avalkredite über Banken abgedeckt. Doch die geforderten Sicherheitsleistungen binden große Teile des Kapitals, da sie ganz oder teilweise auf die Kreditlinie angerechnet werden. Eine günstige Lösung bieten die Spezialversicherer über ihre Kautionsversicherung. Der Vorteil: Bürgschaften werden nicht auf die Kreditlinie bei der Bank angerechnet, der Liquiditätsspielraum wird somit nicht eingeschränkt.