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Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit 09.06.2011

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Die “Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit” ist ein wichtiger Baustein zur Risikovorsorge im Rahmen einer Rentenversicherung. Dieser Zusatzbaustein sorgt nämlich im Falle des Eintrittes der Berufsunfähigkeit während der Beiragszahlungsdauer der Rentenversicherung dafür, dass die Beiträge von der Versicherungsgesellschaft weitergezahlt werden. Dadurch ist die spätere Rente nicht von Zahlungsschwierigkeiten während einer Berufsunfähigkeit gefährdet. Bei einigen Anbietern gibt es diese Beitragsbefreiung auch mit einer so genannten Passivdynamik. Hierbei werden die von der Versicherungsgesellschaft im Falle der Berufsunfähigkeit zu zahlenden Beiträge jährlich mit einem bei Vertragsschluss festgelegten Prozentsatz dynamisiert. So kann der Lebensstandard im Alter trotz Schicksalsschlag aufrecht erhalten werden. Seit kurzer Zeit legen die Versicherungsgesellschaften an die Risikoprüfung für diesen Baustein auch nicht mehr so strenge Kriterien an. Bis zu 370 € Monatsbeitrag gibt es bei einigen Gesellschaften die Möglichkeit zum Anschluss der “Beitragsbefreiung bei Berunfsunfähigkeit” mit einer vereinfachten Gesundheitserklärung.

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