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Basisrentenbeiträge als Sonderausgaben 16.08.2010
Kategorien: Altersvorsorge | Kommentare: 0Seit dem 01.01.2010 können Beiträge zu so genannten Basisrenten (Rüruprenten) nur noch dann als Sonderausgaben im Sinne des § 10 Einkommenssteuergesetz anerkannt werden, wenn der Anbieter die Beitragsbescheinigung in elektronischer Form an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZFA) übermittelt. Aus diesem Grund müssen bereits seit dem 01.04. diesen Jahres bei allen neu abgeschlossenen Basisrentenversicherungen die Steueridentifikationsnummern mit angegeben werden. Ausserdem muss der Sparer die Einwilligung in die Datenübermittlung abgegeben haben.
Auch für die “Altverträge” müssen die Beitragsbescheinigungen ab dem Veranlagungszeitraum 2010 an die ZFA übermittelt werden. Hier arbeiten die Versicherer derzeit mit Hochdruck an einer entsprechenden Lösung. Alle Kunden müssen noch in diesem jahr Ihre Steueridentifikationsnummer an den Versicherer melden und ihr Einverständnis zur Datenübermittlung geben. Wann die einzelnen Anbieter ihre Kunden hierzu anschreiben, wird sehr unterschiedlich sein. Einige haben bereits begonnen.