15.12.2011

Die Beiträge zu einer kapitalgedeckten Altersvorsorge in Form eioner Basis-Rente oder Rürup-Rente sind ja bekanntlich als Sonderausgaben im Rahmen der Einkommenssteuererklärung absetzbar und wirken sich daher steuermindernd aus. Für einen Single sind im Jahr 2011 maximal Beiträge in Höhe von 20.000 € zu 72% steuerlich absetzbar. Sollten jedoch bereits Beiträge an ein Versorgungswerk oder die gesetzliche Rentenversicherung geflossen sein (zum Beispiel auf Grund einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit oder einer Pflichtmitgliedschaft in einem berufsständischen Versorgungswerk) müssen diese von den insgesamt maximal zulässigen 20.000 € abgezogen werden. Für Personen, die versicherungsfrei in der gesetzlichen Rentenversicherung sind (bspw. Beamte) wird ein Betrag in Höhe des fiktiven Beitrages zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen (19,9% des Entgeltes, maximal bis zur Beitragsbemessungsgrenze). Auch bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern wird ein solcher fiktiver Beitrag abgezogen, wenn ihnen aus Anlass des Dienstverhältnisses eine betriebliche Altersversorgung zugesagt worden ist. Man sollte daher auf jeden Fall eine Prüfung der individuellen Abzugsmöglichkeiten mit seinem Steuerberater prüfen.