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Arbeitszimmer in der Hausratversicherung 17.08.2010

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In vielen Hausratversicherungskonzepten sind gewerblich genutzte Räume nicht versichert. Für die Frage ob Räume gewerblich genutzt werden, ist die Behandlung durch das Finanzamt entscheidend. Wer Arbeitszimmer steuerlich geltend macht, benötigt eine gesonderte Absicherung. Die Versicherungsgesellschaften sind in jedem Fall über deren Existenz zu informieren. Die Hausratversicherung wird in diesen Fällen ergänzt. Alternativ kann auch eine separate Versicherung – wie eine Geschäftsinhaltsversicherung – vereinbart werden. Arbeitszimmer werden in der Regel in den Versicherungsschutz der Hausratversicherung eingeschlossen, wenn sie nur über die privat genutzten Räume erreichbar sind.

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