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Antragspflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung unkündbar 12.04.2011
Kategorien: Altersvorsorge, Sozialversicherung | Kommentare: 0Selbständige haben das Recht, sich in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichern zu lassen. Dies ist innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Tätigkeit möglich. Durch diese Pflichtversicherung kann der Schutz bei Erwerbsminderung aufrecht erhalten und weitere Anwartschaften auf Altersrente aufgebaut werden. Wichtig ist jedoch: Diese Versicherungspflicht kann nicht wiederrufen pder gekündigt werden. Dies ist schon per Gesetz so geregelt und wurde jüngst durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg in seinem rechtskräftigen Urteil vom 15.02.2011 (Aktenzeichen L 13 R 741/10) bestätigt.